Produktesicherheitsgesetz

Aufgrund des am 01.01.2012 in Kraft getretene Produktesicherheitsgesetzes, haben wir folgene Massnahmen getroffen: Auf der Rückseite unserer Lieferscheine informieren wir ab sofort über die Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit unseren Werkzeugen und weisen auf der Werkzeugverpackung auf diese Bestimmungen hin. Um die Nachverfolgbarkeit unserer Werkzeuge jederzeit zu garantieren, werden unsere Werkzeuge bei Bedarf zusätzlich mit der entsprechenden Los-Nummer beschriftet.

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>